Internationale Mobilität. Lokale Versicherungskompetenz.

Autoversicherung für Diplomaten aus Schweiz in Deutschland

Spezialisierte Unterstützung für Diplomaten sowie Mitarbeiter von Botschaften und Konsulaten, die in Deutschland eine Kfz-Versicherung benötigen.

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Schadenfreiheitsverlauf aus Schweiz
Kfz-Versicherung in Deutschland
Germany

So funktioniert die Autoversicherung in Deutschland

Für ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Für Schäden am eigenen Fahrzeug können Teilkasko oder Vollkasko ergänzt werden.

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Kfz-Haftpflicht

Pflichtversicherung für berechtigte Ansprüche Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug Personen-, Sach- oder bestimmte Vermögensschäden entstehen.

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Teilkasko

Freiwilliger Schutz für definierte Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch und bestimmte Naturgefahren – abhängig vom Tarif.

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Vollkasko

Enthält üblicherweise Teilkasko und kann zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus abdecken – abhängig von Bedingungen und Selbstbeteiligung.

Was die drei Deckungsstufen konkret bedeuten

Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Fahrzeugwert, Finanzierung, Selbstbeteiligung und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedarf ab. Maßgeblich sind immer Versicherer, Tarif und Versicherungsbedingungen.

Kfz-Haftpflicht

Sie übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und mitversicherter Vermögensschäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden. Sie ist in Deutschland Pflicht und ersetzt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.

Teilkasko

Freiwilliger Schutz für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug. Je nach Tarif können dazu zum Beispiel Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm oder Hagel sowie bestimmte Tierschäden gehören.

Vollkasko

Umfasst üblicherweise die Teilkasko und kann zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus abdecken. Sie wird häufig bei neueren, höherwertigen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugen gewählt.

Selbstbeteiligung & Tarifwahl

Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, erhöht im Schadenfall aber Ihren Eigenanteil. Auch Fahrzeugwert, Jahresfahrleistung, Fahrerkreis, Zulassungsort und Schadenverlauf beeinflussen das Angebot.

Wichtig: Dies sind allgemeine Erläuterungen und keine Leistungszusage. Entscheidend sind das konkrete Angebot des Versicherers und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Was beeinflusst den Beitrag?

Deutsche Versicherer berücksichtigen mehrere Risikomerkmale. Gewichtung und Annahme unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

↗Jahresfahrleistung
◎Schadenfreiheitsverlauf
◇Fahrerkreis & jüngster Fahrer
⌖Fahrzeugmodell / Typklasse
▣Zulassungsort
◌Führerscheinhistorie
⌂Nutzung & Stellplatz
€Deckung & Selbstbeteiligung

Schadenfreiheitsverlauf aus Schweiz

Wenn Sie zuvor in Schweiz versichert waren, kann eine offizielle Bescheinigung über Versicherungs- und Schadenverlauf wichtig sein. Die Anerkennung hängt von Versicherer, Tarif und Nachweis ab.

Ideal sind Name, Versicherungszeitraum, Police oder Fahrzeug sowie die Zahl der Schäden beziehungsweise eine eindeutige Schadenfreiheitsbestätigung.

Diese Angaben benötigen wir für ein Angebot

Mit einer strukturierten Anfrage erhalten wir die Informationen für die Vorbereitung eines individuellen Kfz-Versicherungsangebots.

  • Persönliche Angaben und Vertretung
  • Fahrzeug, Modell und Erstzulassung
  • Jahresfahrleistung und Nutzung
  • Fahrerkreis und Führerscheindaten
  • Vorversicherung und schadenfreie Jahre
  • Gewünschter Schutz und Selbstbeteiligung
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Botschaft und konsularische Vertretungen von Schweiz in Deutschland

Die Angaben basieren auf aktuellen Veröffentlichungen des Auswärtigen Amts. Honorarkonsulate können sich ändern; die amtliche Quelle enthält die jeweils aktuelle vollständige Liste.

BotschaftBerlinOtto-von-Bismarck-Allee 4A, 10557 Berlin
GeneralkonsulatFrankfurt am MainMendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main
GeneralkonsulatMunichPrinzregentenstraße 20, 80538 München
GeneralkonsulatStuttgartKönigstraße 84, 70173 Stuttgart
HonorarkonsulatDresden
HonorarkonsulatDüsseldorf
HonorarkonsulatGutach im Breisgau
HonorarkonsulatHamburg
HonorarkonsulatNuremberg
Diplomatenversicherung.de ist ein spezialisierter Versicherungs- und Anfrageservice der AXA Hauptvertretung Stefan Bille und keine offizielle Internetseite einer Botschaft, eines Konsulats oder einer Regierung.Aktuelle Liste beim Auswärtigen Amt öffnen ↗

Häufige Fragen

Ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland vorgeschrieben?

Ja. Ohne gültige Kfz-Haftpflicht kann ein Fahrzeug in Deutschland grundsätzlich nicht regulär zugelassen und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Kann eine ausländische Schadenfreiheitsbescheinigung anerkannt werden?

Möglicherweise. Die Anerkennung hängt vom Versicherer und den vorgelegten Nachweisen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Teilkasko deckt definierte Gefahren wie Diebstahl oder Glasbruch. Vollkasko umfasst üblicherweise Teilkasko und kann zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus decken.

Beeinflusst die Jahresfahrleistung den Beitrag?

Ja. Die erwartete Kilometerleistung ist ein häufiges Tarifmerkmal.

Können auch Botschafts- und Konsulatsmitarbeiter anfragen?

Ja. Der Service richtet sich auch an berechtigte Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen.

Was ist eine eVB-Nummer, die zur Kfz-Zulassung benötigt wird?

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code des Kfz-Versicherers. Sie weist der Zulassungsbehörde elektronisch den Kfz-Haftpflichtschutz nach. Sie wird für die Zulassung benötigt, ist aber weder der Versicherungsvertrag selbst noch eine Zulassungsgarantie.

Brauchen diplomatische Kennzeichen eine spezielle eVB-Nummer?

Ja. Für Diplomaten- und Behördenkennzeichen wird eine besondere eVB benötigt, die vom Versicherer ausdrücklich für ein Behördenkennzeichen deklariert ist. Eine normale eVB für eine private Zulassung reicht dafür nicht aus. Teilen Sie uns deshalb die geplante Kennzeichenart, zum Beispiel 0, B oder BN, bereits bei der Anfrage mit.

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer für ein Behörden- oder Diplomatenkennzeichen?

Die für das Behörden- oder Diplomatenkennzeichen erforderliche eVB erhalten Sie von uns. Senden Sie uns vor der Zulassung die Angaben zu Halter und Fahrzeug, Mission oder Organisation, Protokollstatus und gewünschter Kennzeichenart. Nach Prüfung erhalten Sie von uns die vom Versicherer passend als Behörden-eVB deklarierte Nummer. Über den Anspruch auf das Sonderkennzeichen entscheiden weiterhin die zuständigen Behörden.

Sind Versicherungsbeiträge für Diplomaten von der Versicherungssteuer befreit?

Eine Befreiung besteht nur, wenn Gegenseitigkeit gewährt wird. Nach Abschnitt 2.5.3 der Protokollrichtlinien des Auswärtigen Amts sind diplomatische und berufskonsularische Vertretungen sowie ihre entsandten ausländischen Mitglieder dann von der Versicherungsteuer befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 VersStG). Ob Gegenseitigkeit mit dem jeweiligen Staat besteht, wird anhand der aktuellen Gegenseitigkeitsliste beim GDV geprüft. Der Versicherer benötigt dafür die entsprechenden Statusnachweise. Aktuelle Gegenseitigkeitsliste beim GDV

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Mit einer strukturierten Anfrage erhalten wir die Informationen für die Vorbereitung eines individuellen Kfz-Versicherungsangebots.

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